Aumaier Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Seit 2013 muss laut Arbeitnehmerschutzgesetz in Österreich jedes Unternehmen ab nur einem angestellten Mitarbeiter eine Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durchführen. Erst knapp die Hälfte der österreichischen Unternehmen hat diese Evaluierung bis dato durchgeführt. Bei einer Prüfung können Unternehmen, die diese Evaluierung nicht durchgeführt haben mit Geldbußen bestraft werden. Der Sinn der gesetzlich verpflichtenden Evaluierung ist es, Arbeitnehmer vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen.

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