Psychische Gesundheitsprävention wird, vor allem in kleineren Unternehmen, noch wenig betrieben, da die gesetzliche Auflage noch relativ neu ist (Novellierung ASchG 2013). Seit 1.1.2013 hat jedes Unternehmen ab einem/r MitarbeiterIn die Durchführung einer arbeitspsychologischen Evaluierung bei einem/r WirtschaftspsychologIn zu beauftragen. Die Kosten dafür sind vom Unternehmen zu tragen.

Was können Sie tun, um das Auftreten von psychischen Belastungen zu verhindern bzw. früh zu erkennen?

Überdenken Sie ihre Unternehmenswerte. Wie möchten Sie mit Ihren Führungskräften/MitarbeiterInnen/KundInnen in Beziehung treten? Ein wertschätzendes Betriebsklima und eine positive Fehlerkultur sind schon ein Schritt auf dem richtigen Weg, wenn Sie diese Werte auch gemeinsam mit ihren Führungskräften vorleben. Halten Sie Ihre Führungskräfte dazu an, Aufgaben gemeinsam mit Verantwortung zu übertragen und darauf zu achten, dass MitarbeiterInnen auch mit der nötigen Kompetenz zur Aufgabenerfüllung ausgestattet sind.

Wussten Sie, dass Überstunden angeordnet werden müssen? Lassen Sie nicht zu, dass MitarbeiterInnen von sich aus regelmäßig Überstunden machen. Ermuntern Sie Ihre Führungskräfte auch außerhalb der MitarbeiterInnengespräche im Berufsalltag zu Vier-Augen-Gesprächen einzuladen, wenn Ihnen Veränderungen bei einem/r Mitarbeiter/in auffallen. Auch Lob ist unter 4 Augen auszusprechen nicht nur Kritik! Sorgen Sie auch in einem kleinen Unternehmen für Weiterbildungsmöglichkeiten. Hier könnten noch viele weitere wertvolle Tipps hinzugefügt werden. Welche Ideen sind Ihnen beim Lesen gekommen?

Welchen Nutzen hat das Unternehmen, wenn es sich auch mit der psychische Gesundheit von MitarbeiterInnen befasst?

Diese Frage ist in einem einfachen Satz zu beantworten: Unternehmen sparen dadurch Geld. Internationale Studien zeigen auf, dass in Europa zwischen 50 und 60 Prozent der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle in der einen oder anderen Form auf Stress am Arbeitsplatz zurückzuführen sind. Die dadurch bedingte Verringerung der Arbeitsleistung und –produktivität führt zu negativen gesamtwirtschaftlichen Kosten zwischen 1,5 und 4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). Je nachdem ob neben den direkten medizinischen und betrieblichen Kosten auch noch eine Bewertung des Verlusts an Wertschöpfung und der Einschränkung der Produktivität vorgenommen wird.

Aumaier Coaching | Consulting unterstützt GeschäftsführerInnen/FirmeninhaberInnen, die Arbeitsplatzevaluierung gemäß § 4 ASchG (Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz) durchzuführen. Strafen gemäß dem Arbeitnehmerinnenschutzgesetz werden somit verhindert. Mehr Infos gibt es hier.