Die letzte berufliche Männer-Bastion fällt. Das Gleichstellungsgesetz von Männern und Frauen im Aufsichtsrat (GFMA-G) gilt ab 1. Jänner 2018. Von heute auf morgen wird sich nicht viel verändern. Aber es ist eine wichtige Maßnahme mit Weitblick: Der positive, strukturelle und inhaltliche Wandel der Aufsichtsräte und ihrer Funktionen lässt sich nicht mehr aufhalten – Frauen leisten hier einen wichtigen Beitrag, um die bevorstehenden Herausforderungen zu meistern. Bis die Auswirkungen der Frauenquote jedoch bemerkbar sein werden, kann es noch dauern.
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